Schindeldachfonds
Kriterien für Beiträge an Schindeldächer
Zur Erhaltung der traditionellen Bedachung mit Schindeln bei Vorsassen und Alpgebäuden wurde von der Gemeinde Grindelwald der Schindeldachfonds eingerichtet. Dieser wird von der Gemeinde Grindelwald, Grindelwald Tourismus, allen Bergschaften und von diversen Gewerbetreibenden mit Beiträgen gespiesen. Im Weiteren wird der Erhalt des traditionellen Handwerks durch den Berner Heimatschutz sowie Fonds Landschaft Schweiz unterstützt.
Die Beiträge betreffen
Restaurierungen traditioneller Gebäude, bei denen der landschaftliche Kontext von Bedeutung ist und welche eine gute Bausubstanz mit intakter Fassade und traditionelle Materialien aufweisen.
Beiträge können ausgerichtet werden an: Alphütten, Sennhütten, Scheunen, Stallgebäude, Speicher, historische Wohn- und Bauernhäuser, Weidhäuser und historische Kleinbauten. Ausgenommen sind reine Neubauten und nichtlandwirtschaftliche Bauten.
Höhe der Beiträge
Schindeldachfonds Grindelwald CHF 20.00 – CHF 40.00 pro m2 *
*Beitragshöhe richtet sich nach Beschluss durch den Ausschuss zur Erhaltung und Förderung der Schindeldächer Grindelwald
An die Kosten der Neueindeckung von Schindeldächern wird zusätzlich ein Betrag aus Mitteln des
kantonalen Lotteriefonds (Berner Heimatschutz) und Fonds Landschaft Schweiz beantragt.
Antragstellung
Nach Abschluss der Bauarbeiten stellt die Bauherrschaft das Antragsgesuch um Beitrag aus den genannten Fonds. Es wird nur auf vollständige Gesuchunterlagen eingetreten, die bis am 31. Oktober des Kalenderjahres eingereicht wurden.
Beilagen zum Antragsformular (möglichst im Format A4)
– Originalrechnung der ausgeführten Dachdeckerarbeiten
– Kartenausschnitt M 1:25‘000
– Einzahlungsschein mit QR-Code
– Fotodokumentation Vor- und Nachzustand*
* Für die Fotodokumentation sind Papierabzüge oder digitale Daten (auf CD, jpg oder tif-Format, Auflösung ca. 266 dpi) möglich.
Gesuche für Beiträge an Schindeldächer sind einzureichen an:
Ausschuss Schindeldachfonds Grindelwald
c/o Finanzverwaltung Grindelwald
Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald
Der Ausschuss Schindeldachfonds der Gemeinde Grindelwald berechnet jeweils an der Herbstsitzung die beitragsberechtigten Kosten und leitet ihrerseits den Antrag an den Berner Heimatschutz und Fonds Landschaft Schweiz weiter. Eine allfällige Auszahlung hiervon wird frühestens im Februar stattfinden.
Bedingungen
Es sind handgemachte Schindeln aus einer Werkstatt der Region (Voralpenraum) zu verwenden.
Die Schindeln sollen nicht vorbehandelt werden und sind nach dem fachgerechten Anschlagen unbehandelt zu belassen.