Testamente / Erb- und Eheverträge
Das Testament
Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, welche im Falle seines Todes Wirkung entfaltet.
Ein gültiges Testament kann nur erstellen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und dessen Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abfassung nicht eingeschränkt ist. Das Schriftstück muss datiert und unterschrieben sein.
Testament deponieren
Die Einwohner der Gemeinde Grindelwald können Testamente zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeindeschreiberei hinterlegen. Der Empfang jedes Testaments wird schriftlich bestätigt. Die Schriftstücke werden in einem Tresor, d. h. feuer- und einbruchsicher, deponiert.
Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben.
Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises können die Verfasser das Testament jederzeit wieder abholen.
Testament eröffnen
Sämtliche Testamente oder Schriftstücke, die als Letzter Wille angesehen werden können, sind im Todesfalle einer Person unverzüglich bei der Gemeindeschreiberei abzugeben. Innerhalb eines Monats hat die Gemeinde das Testament den gesetzlichen Erben sowie allfällig eingesetzten Erben und Bedachten (Zuwendung eines bestimmten Vermögenswerts) zu eröffnen.
Erb- und Eheverträge sind im Kanton Bern ausschliesslich durch Notare zu eröffnen.
Es werden keine Patientenverfügungen zur Aufbewahrung angenommen.