Ergänzung Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 19. September 2023, in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:
Signalisationsergänzung Bussalpstrasse (Winterbetrieb)
Das mit Zustimmungsverfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern vom 30. Oktober 1996 genehmigte „Allgemeine Fahrverbot in beiden Richtungen“
(SSV-Signal Nr. 2.01) mit Zusatz „Schlittelweg“ auf dem Streckenabschnitt Zubenweid (Oberäll) bis Bussalp Mittelläger, wird mit folgendem Zusatztext ergänzt:
„Linienbus und mit Winterfahrbewilligung gestattet“
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, (VRPG, BSG 155.21), innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald