Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 14. Oktober 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:
- Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 340’000 Franken für die Sanierung der Scheideggstrasse vom 7. Schiirli bis zum Ischboden. 
 Dieser Kredit beinhaltet einerseits den Betrag von 140’000 Franken für die Wasserversorgung und andererseits einen solchen von 200’000 Franken für die Strassensanierung. Im Investitionsplan ist im Jahr 2026 ein Betrag von 390’000 Franken für das vorliegende Projekt vorgesehen gewesen. Dabei war jedoch auch ein Anteil von 85’000 Franken für Investitionen im Bereich Abwasser enthalten, welcher nun nicht benötigt wird.
Das Bauvorhaben wurde dem Amt für Wasser und Abfall zur Vorprüfung zugestellt und dieses kann eine Bewilligung in Aussicht stellen. Im Frühling 2026 sollen die Bauarbeiten ausgeführt werden, damit der öffentliche Busverkehr sowie der Alpbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (23. Oktober 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 24. November 2025.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 14. Oktober 2025
Gemeinderat Grindelwald









