Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 10. Februar 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 226’000 Franken für die Sanierung des Bachdurchlasses vom Horbach.
Der Durchlass Horbach, bei der oberen Gletscherstrasse im Bereich Stählisboden, ist sanierungsbedürftig. Das Wellstahlrohr ist im Sohlenbereich an diversen Stellen verrostet. Für die Sanierung des Durchlasses wurden verschiedene Varianten und Vorgehensweisen geprüft. Als Sanierungsmassnahme wird durchgehend eine Betonsohle mit seitlichen Bordüren eingebaut. Da die Wasserhaltung gewährleistet werden muss, wird der Horbach temporär über einen Bypass umgeleitet.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. August 2025 einen Projektierungskredit von CHF 50’000 gesprochen. Das Projekt ist im Finanzplan vorgesehen.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (19. Februar 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 23. März 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 16. Februar 2026
Gemeinderat Grindelwald








