Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 25. August 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:

Sanierung Bussalpstrasse 2026; Objektkredit CHF 280’000

Die Bussalpstrasse ist im Bereich «Bim roten Tor» bis «Holzmattenläger» in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Anstelle von einem Asphaltbelag wird die Fahrbahn in Beton erstellt. Dieser ist dauerhafter und belastungsfähiger. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von CHF 280’000 beschlossen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Be­schlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Pub­likation (3. September 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 5. Oktober 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 25. August 2026

Gemeinderat Grindelwald