Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 30. Juni 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:

ARA Grindelwald; Ersatz Rechenanlage, Rechengutpresse und Strainpresse; Objektkredit CHF 300’000
Wichtige Anlageteile zur Vorbehandlung vom Schmutzwasser in der ARA sind die Rechenanlage, Rechengutpresse und die Strainpresse. Diese stammen aus dem Jahr 1983 und sollen ersetzt werden. Die Anlageteile sind stark von Korrosion befallen und müssen ersetzt werden damit ein Ausfall der Anlage verhindert, die Rückhaltung von Feststoffen verbessert und mögliche Schäden an nachfolgenden Anlageteilen verhindert werden können.

GEP; Teilgebiet 1 Mühlebach – Bort; Verpflichtungskredit CHF 350’000
Der aktuelle Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Grindelwald stammt aus dem Jahr 2013. Dieser muss überprüft und erneuert werden. Der GEP ist die rechtliche und technische Voraussetzung für ordnungsgemässen und gesetzeskonformen Betrieb der Abwasseranlagen und die Genehmigung von zukünftigen Baubewilligungen und Erschliessungen im Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet wurde in Absprache mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) in Teilgebiete aufgeteilt. In einem ersten Schritt soll das im Gebiet Mühlebach überprüft werden. Damit die ideale Ausführung der Aufnahmen abschliessend definiert werden kann, soll vorerst nur ein Teilgebiet ausgeführt werden. Zur Umsetzung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von CHF 350’000 genehmigt.

Belagsarbeiten; Nachkredit von CHF 45’000
Im Budget 2026 ist ein Gesamtbetrag von CHF 450’000 vorgesehen. Davon wird für das Los 1 bereits ein Betrag von CHF 299’000 verwendet. Damit nun weitere Teilstücke der Grabenstrasse und vom Sametweg im Los 2 saniert werden können, ist ein Nachkredit von CHF 45’000 erforderlich.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Be­schlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Pub­likation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 10. August 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 30. Juni 2026
Gemeinderat Grindelwald