Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 8. Juli 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
Das Verkehrsaufkommen in der vergangenen Wintersaison sowie der Einsatz im Zusammenhang mit der Baustelle für die neue Doppelturnhalle beim Parkplatz Graben haben zu einem erhöhten Einsatz der externen Parkdienstmitarbeitenden geführt. Daher wird der diesjährige Budgetkredit von CHF 100‘000 nicht ausreichen. Der mehrheitlich nicht mehr zur Verfügung stehende Pfrundguetparkplatz sowie vor allem die erst nachträglich geschaffene Buswendeschlaufe beim Pfingsteggparkplatz erfordern die Weiterführung des ausgedehnteren Parkdienstes. Um diesen für die Besuchenden der Pfingsteggbahn und der Firstbahn sicherstellen zu können, ist mit Mehrkosten zu rechnen. Daher hat der Gemeinderat einem Nachkredit von CHF 45’000 genehmigt.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (17. Juli 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 18. August 2025.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 8. Juli 2025
Gemeinderat Grindelwald