22. Januar 2026
Medienmitteilung vom 13. Januar 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
- Personelles
- Genehmigung des Funktionendiagramms
- Erteilte Baubewilligungen
22. Januar 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
24. Dezember 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
1. Dezember 2025
Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.
1. Finanzwesen
1.1 Finanzplan 2025 – 2030; Orientierung
1.2 Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
2. Kreditbewilligungen
2.1 Sanierung Reservoir und Quellfassung, Erneuerung Zufahrt «Gmeindmaad»; Genehmigung eines Objektkredits CHF 963’000
2.2 Erschliessung Trink- und Löschwasser inkl. Strassensanierung «uf dr Sulz»; Genehmigung eines Objektkredits von CHF 827’000
2.3 Ersatz Brücke Grythstrasse Ällauenenbach; Genehmigung eines Objektkredits CHF 610’000
2.4 STEPS Echtzeitmonitoring; Genehmigung eines Objektkredits von CHF 150’000
3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
4. Planungswesen
4.1 Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher; Zustimmung zur Grenzbereinigung
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 3. November 2025, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.
Grindelwald, 14. Oktober 2025
Gemeinderat Grindelwald
20. November 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
17. November 2025
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 im Zusammenhang mit dem Erlass der Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans den Abbruch des Planerlassverfahrens beschlossen hat. Der Beschluss tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden nach ungenützt abgelaufener Beschwerdefrist in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Grindelwald, 17. November 2025
Der Gemeinderat
23. Oktober 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
18. September 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
21. August 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
17. Juli 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
– Erarbeitung einer Strategie der Gemeinde Grindelwald
– Personelles
– Taxibetrieb Grindelwald
– Kreditbewilligungen
– Sanierung Torrihaus
– Erteilte Baubewilligungen
19. Juni 2025
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
– Spende an die Bevölkerung von Blatten
– Projekt Neubau Firstbahn
– Zonenplanänderung «Altersheim»
– Regionales Führungsorgan
– Richtlinien Handhabung von Aussenständen, Aussenangeboten und Aussenflächen
– Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
– Kreditbewilligungen
– Erteilte Baubewilligungen
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