Beiträge aus der Kategorie «Publikationen»

30. Juni 2025

Öffentliche Mitwirkungsauflage, Planung «Ersatz Firstbahn»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit untenstehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage: A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First», bestehend aus: B) Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First», bestehend aus: C) Erlass der Überbauungsordnung «Furenmatte», bestehend […]

18. Juni 2025

Geringfügige Zonenplanänderung «Altersheim» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Der Gemeinderat von Grindelwald hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 10. Juni 2025 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und […]

3. Juni 2025

Strassensperrung Hubelweg im Bereich «Gorni»

Freitag, 13. Juni 2025 Infolge Leitplankenmontage ist die Durchfahrt im Bereich Gorni gesperrt. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet. Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 01.01.2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereich Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung […]

28. Mai 2025

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung «Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderung «Seilbahnen Männlichen-Tschuggen» Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte UeO-Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Zur Einsichtnahme liegen auf: Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich […]

Öffentliche Planauflage

Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. […]

14. Mai 2025

Eröffnung der Badesaison 2025

Im Freibad Hellbach in Grindelwald Samstag, 31. Mai 2025 Das Badewasser ist mit einer Solaranlage klimaneutral beheizt! Öffnungszeiten: 09.30 Uhr – 19.00 Uhr Bei schönem Sommerwetter gibt es flexible Verlängerungen. Wenn die Schweizer Fahne am grossen Mast hängt, ist unser Betrieb geöffnet. Telefonische Erreichbarkeit: 033 853 33 90 Übrigens: Kinderbecken mit Sonnensegel überdeckt! Wir freuen […]

3. März 2025

Sperrung Regenmattenstrasse / Baumenweg

Ab Montag, 31.03.2025 Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Mühlebach und der Haifmatte wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Arbeiten werden in fünf Etappen ausgeführt. Die 1. Etappe erfolgt ab 31. März bis 10. Mai 2025. In dieser Zeit ist auch der Baumenweg von der Sperrung betroffen.Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die […]

20. November 2024

Öffentliche Planauflage: Änderung Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» (Änderungen im Rahmen der Genehmigung)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» im Rahmen der Genehmigung mit diversen Änderungen erneut zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen: Zur Einsichtnahme liegen weiter auf: Die vorliegende Planung erfolgt als Änderung zur Überbauungsordnung «Areal Hotel […]

28. Oktober 2024

Abstellen laufende Brunnen

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, frei-stehende Zapfstellen, etc. müssen in der Zeit vom 01. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4, Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. […]