Beiträge aus der Kategorie «Publikationen»

7. Juli 2026

Öffentliche Planauflage

Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage. Planungsinhalte: Weitere Dokumente: Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die […]

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Zur Einsichtnahme liegen auf: Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. […]

3. Juli 2026

Hundetaxe 2026

Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 fällig. Diese Abgabe beträgt CHF 100.00 je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung. Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (033 854 […]

4. Mai 2026

Sonderabfallsammlung vom 23. Mai 2026, 08.00 – 11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen statt.

2. April 2026

Strassensperrung / Verkehrsbehinderung Ahornengässli

Ab Dienstag, 7. April bis ca. Freitag, 4. Dezember 2026 Infolge Abbruchs und Neubau Personalhaus Hotel Spinne ist das Ahornengässli wie folgt für Fahrzeuge eingeschränkt oder gesperrt. Die Durchfahrt ist mit Wartezeiten und Behinderungen gewährleistet: Die Durchfahrt ist tagsüber von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr gesperrt: Die Durchfahrt ist tagsüber und nachts von Montag bis […]

25. März 2026

Verkehrserschwerung Lütschental-Burglauenen

Teilstrecke:Wartenberggrabenbrücke zwischen Lütschental und Burglauenen,Länge 175 M (Koord. 2’640’733 / 1’165’183)Dauer: 2. März bis 18. Dezember 2026Ausnahmen: keineGrund der Massnahme:Instandsetzungsprojekt Wartenberggrabenbrücke, BauarbeitenVerkehrsführung:Umleitung durch Lichtsignal gesteuertEinschränkungen:Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage Erneuerung Wartenberggrabenbrücke Die Wartenberggrabenbrücke unterhalb von Burglauenen ist in einem schlechten Zustand und wird 2026 durch einen Neubau ersetzt. Zugleich wird der Kanton […]

2. März 2026

Sperrung Parkplatz Gletscherschlucht, Verkehrsbehinderung

9. März – 30. Juni 2026Infolge Bauarbeiten zur Neugestaltung vom Parkplatz und der Entwässerung wird der Parkplatz gesperrt. 9. März – 06. April 2026Für den Durchgangsverkehr entlang vom Parkplatz ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Bus Linie 122: Der Busverkehr erfolgt nach Fahrplan. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet. Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf […]

17. November 2025

Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans Abbruch Planerlassverfahren

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 im Zusammenhang mit dem Erlass der Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans den Abbruch des Planerlassverfahrens beschlossen hat. Der Beschluss tritt vorbehältlich allfälliger dagegen […]

Abstellen laufende Brunnen

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald. Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen etc. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4, Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. […]