Öffentliche Planauflage: Änderung Überbauungsordnung “Areal Hotel Alfa” (Änderungen im Rahmen der Genehmigung)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» im Rahmen der Genehmigung mit diversen Änderungen erneut zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen:

  • Änderung Überbauungsplan 1:500 vom November 2024
  • Änderung Überbauungsvorschriften vom November 2024

Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:

  • Erläuterungsbericht 2024
  • Schlussbericht Workshopverfahren «Grindelhuus»

Die vorliegende Planung erfolgt als Änderung zur Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» (Stand Genehmigungsverfahren), welche an der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2022 beschlossen wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch den Kanton festgestellt, dass die Planung noch nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Durch die vorliegende Änderung werden diese Genehmigungsvorbehalte nun gelöst.

Die erwähnten Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 21. November bis am 23. Dezember 2024 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald, www.gemeinde-grindelwald.ch, einsehbar. Die bereits während der ersten Auflage eingegangenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit.

Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung einreichen. Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 3. Februar 2025 statt.

Der Gemeinderat

Publikation

Amtsblatt:                             20.11.2024

Anzeiger:                               21.11.2024 / 28.11.2024