Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Bitte Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.
Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4.50 m und bei Rad- und Gehwegen 2.50 m. Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
Strassengesetz SG vom 04.Juni 2008 Art. 83: Lichtraumprofil
Strassenverordnung SV vom 29.Oktober 2008 Art. 56: Strassenabstände Einfriedungen, Zäune
Strassenverordnung SV vom 29.Oktober 2008 Art. 57: Strassenabstände Pflanzen

Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.
Vielen Dank an alle, die Ihre Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Bauverwaltung Grindelwald
Publikationen
Anzeiger: 20. November. 2025 / 27. November 2025
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