Öffentliche Planauflage «Areal Hotel Alfa»
Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa», nachträgliche öffentliche Planauflage nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Akten der Änderung der Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» zur nachträglichen öffentlichen Auflage, nach der öffentlichen Auflage und Beschlussfassung der Änderung durch die Gemeindeversammlung. Geringfügig geändert wurden seit der ersten Auflage die Änderung der Überbauungsvorschriften vom 11. September 2025.
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderun-gen er-hoben werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. September 2025 bis 27. Oktober 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf dieser Webseite verfügbar.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen die nachträgliche Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 22. September 2025
Der Gemeinderat