Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.

Traktanden

1.  Finanzwesen
1.1 Finanzplan 2025 – 2030; Orientierung
1.2 Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
2. Kreditbewilligungen
2.1 Sanierung Reservoir und Quellfassung, Erneuerung Zufahrt «Gmeindmaad»; Genehmigung eines Objektkredits CHF 963’000
2.2 Erschliessung Trink- und Löschwasser inkl. Strassensanierung «uf dr Sulz»; Genehmigung eines Objektkredits von CHF 827’000
2.3 Ersatz Brücke Grythstrasse Ällauenenbach; Genehmigung eines Objektkredits CHF 610’000
2.4 STEPS Echtzeitmonitoring; Genehmigung eines Objektkredits von CHF 150’000
3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
4. Planungswesen
4.1 Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher; Zustimmung zur Grenzbereinigung
5. Verschiedenes

    Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

    Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.

    Grindelwald, 14. Oktober 2025
    Gemeinderat Grindelwald