Publikation der Genehmigung von Plänen und Vorschriften
Öffentliche Bekanntmachung
Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV»
Genehmigung mit Änderung von Amtes wegen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Grindelwald am 1. Dezember 2023 beschlossene Revision der Ortsplanung, Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV» und vom Gemeinderat von Grindelwald am 8. Juli 2025 beschlossene geringfügige Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 27. August 2025 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen folgende Änderungen am Gemeindebaureglement (GBR) vorgenommen:
– Art. 311 Abs. 3 GBR der Verweis auf «Art. 40» durch «Art. 416» und der Verweis «Art. 64» durch «Art. 212» ersetzt;
– Art. 321 Abs. 1 GBR die UeO Nr. 5 «Gewerbezone Sand» vom 20.08.1993 ergänzt
Rechtsmittelbelehrung: Gegen die oben genannten Änderungen von Amtes wegen kann innert 30 Tagen seit öffentlicher Bekanntmachung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrer gesetzlichen Vertretung oder einem bevollmächtigten Anwalt resp. einer bevollmächtigten Anwältin eingereicht werden.
Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald sowie beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen. Die Unterlagen sind zusätzlich untenstehend verfügbar.
Grindelwald, 1. September 2025
Der Gemeinderat