Reglement der Forstkommission; Inkrafttreten

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 genehmigte

Reglement der Forstkommission Grindelwald

nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist.

Das obgenannte Reglement tritt rückwirkend per 1. Juli 2022 in Kraft.

Das neue Reglement kann ab sofort auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf https://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/ können die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.

Grindelwald, 25. Juli 2022

Der Gemeinderat