Selbständig Erwerbstätige (EU/EFTA)

Allgemeines
Dieses Merkblatt gilt für Angehörige eines EU-27/EFTA-Staates, die in der Schweiz eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Auf Staatsangehörige von Kroatien finden diese Informationen keine Anwendung. Diese haben ein entsprechendes Gesuch beim Amt für Wirtschaft (beco) einzureichen.

Voraussetzungen
Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen müssen bei der Gesuchseinreichung den Nachweis über
eine aktive und existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit erbringen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der aktiven und existenzsichernden Geschäftstätigkeit in der Schweiz, hat die zuständige kantonale Behörde die Möglichkeit, während der Gültigkeitsdauer weitere Beweismittel zur Kontrolle der Selbständigkeit zu verlangen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Bewilligung entzogen werden.

Vorgehen
Das Gesuch wird nach der Einreise anlässlich der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht werden. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen zu rechnen.

Einzureichende Unterlagen
− Passfoto
− Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
− Nachweis der selbständigen existenzsichernden Erwerbstätigkeit (z.B. Auftragsvolumen, Auszüge aus der Buchhaltung, Businessplan (sofern Firma noch im Aufbau) etc.)
− Verfügung über die persönlichen Beiträge der zuständigen Sozialversicherungsanstalt
− Handelsregisterauszug, sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist
− Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall)


Alle einzureichenden Unterlagen sind in eine schweizerische Landessprache (deutsch, französisch, italienisch) oder ins Englische übersetzen zu lassen (amtliche Übersetzung).