Strassensignalisation / Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 23. Mai 2023, in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

„Verbot für Motorwagen und Motorräder“ (SSV-Signal Nr. 2.13) mit Zusatz „Mit Bewilligung und Güterumschlag gestattet“

Vorplatz Sportzentrum Grindelwald und Eiger+ Eventplatz

Aufhebung
Das aktuell signalisierte „Allgemeine Fahrverbot in beiden Richtungen“ (SSV-Signal 2.01) wird aufgehoben.

Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) hat das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieur Kreis I, dieser Massnahme am 8. August 2023 zugestimmt.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21, innert 30 Tagen nach der Publikation, beim Regierungsstatthalteramt des Amtsbezirkes Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verkehrsmassnahmen treten mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.

Gemeinderat Grindelwald