Tagesschulverordnung; Änderung Unterstellung Schulleitung

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Grindelwald an seiner Sitzung vom 26. Juli 2022 die Tagesschulverordnung geändert hat.

Die Änderung tritt per 1. August 2022 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald bezogen oder von der Homepage www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Grindelwald, 28. Juli 2022

Der Gemeinderat