Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans Abbruch Planerlassverfahren

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 im Zusammenhang mit dem Erlass der Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans den Abbruch des Planerlassverfahrens beschlossen hat. Der Beschluss tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden nach ungenützt abgelaufener Beschwerdefrist in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.


Grindelwald, 17. November 2025

Der Gemeinderat