Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen; rückwirkend gültig ab 1. Januar 2022

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Grindelwald an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die folgende Verordnung genehmigt hat:
 
Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen; rückwirkend gültig ab 1. Januar 2022
 
Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.
 
Gegen die Verordnung über die Berechtigungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
 

Grindelwald, 21. März 2022

Der Gemeinderat