Fahrbewilligungen

Personen mit zivil- und steurrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Grindelwald können eine P – Vignette lösen, wenn die Adresse im Fahrzeugausweis mit der Wohnsitzadresse in Grindelwald übereinstimmt. Die Vignette ist nur für das entsprechende Fahrzeug gültig, ermöglicht die Fahrten auf Alpiglen, Bort, Bussalp, die Grosse Scheidegg, Männlichen und Hintisberg.
Von Personen mit zivil- und steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Grindelwald, wenn die Adresse im Fahrzeugausweis jedoch nicht in Grindelwald ist, kann die A-Vignette gelöst werden. Diese berechtigt für die selben Bergfahrten wie die P-Vignette und ist ebenfalls für das entsprechende Fahrzeug gültig.

Für Grundstückbesitzer im Gemeindegebiet von Grindelwald ist die D-Vignette erhältlich. Falls Ihre Liegenschaft in Grindelwald nur mit Durchqueren eines Fahrverbots erreichbar ist, kann die D-Vignette für die Strecke zum Grundstück gelöst werden. Die D-Vignette bewilligt keine anderen Bergfahrten.

Falls Sie die Kriterien für die verschiedenen Vignetten nicht erfüllen, jedoch trotzdem eine Fahrbewilligung für eine Bergfahrt beantragen möchten, können Sie gerne das untenstehende Formular ausfüllen. Bitte füllen Sie das Formular zwei Tage vor Ihrer Bergfahrt aus.
Für Freizeitaktivitäten werden keine Bewilligungen erteilt, weil Sie dafür die Bergbahnen und Busse nutzen können.
Fahrbewilligungen für auf die Kleine Scheidegge müssen direkt bei der Bergschaft Wärgistal (Ulrich Schlunegger, Tel. +41 79 656 27 70) beantragt werden.
Anträge für Bergfahrten auf First oder zum Bachalpsee müssen telefonisch beim Bereich Sicherheit (Tel. +41 33 854 14 84) gestellt werden.

Fahrbewilligungen werden nur in Ausnahmen erteilt. Für Freizeit, Reise und Ausflugsfahrten sowie für Oldtimerfahrten oder ähnliches, werden keine Fahrbewilligungen erteilt.

Wenn Sie das untenstehende Formular ausfüllen, sind Sie noch nicht für die Bergfahrt berechtigt, sondern werden vom Bereich Sicherheit kontaktiert.


Fahrbewilligung beantragen

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