Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:

  • Sie verfügen über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
  • Sie sind seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft, davon mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde und im Kanton
  • Für Ehepaare gilt: Beide Ehepartner müssen bei der Gesucheinreichung die Aufenthaltsvoraussetzungen einzeln erfüllen
  • Für Kinder gilt: Minderjährige werden in der Regel in die Einbürgerung der Eltern einbezogen, sofern sie bei ihnen wohnen. Ab vollendetem 2. Altersjahr müssen sie seit mindestens zwei Jahren bei den Eltern bei den Eltern oder beim gesuchstellenden Elternteil wohnen. Stellen sie selbstständig ein Gesuch, müssen sie die Voraussetzungen von Bund, Kanton und Gemeinde erfüllen. Deshalb kann das Gesuch frühestens ab dem vollendeten 9. Altersjahr eingereicht werden.
  • Für eingetragene Partner/in eines Schweizer Bürger/in gilt: Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor Gesucheinreichung. Eingetragene Partnerschaft besteht seit mindestens 3 Jahren und sie leben seit mindestens 2 Jahren in der Einbürgerungsgemeinde.
  • Sprachnachweis
  • Erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest
  • Beachten der schweizerischen Rechtsordnung (Strafregisterauszug ohne Eintragungen)
  • Erledigen der finanziellen Verpflichtungen (z.B. keine ungeregelten Schulden, keine Betreibungen und Verlustscheine, keine unbezahlten Steuern)
  • Erfolgreiche Integration: Vertrautsein mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz, Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizer, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung, Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektieren der Werte der Bundesverfassung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz, Förderung und Unterstützung der Integration von Familienmitgliedern

Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie sind seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft
  • Sie sind seit 3 Jahren mit einer/einem Schweizer Bürger/in verheiratet
  • Sie sind in der Schweiz integriert und gefährden die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Erwerb eines zusätzlichen Schweizer Bürgerrechts
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht (Heimatort) oder Bürgerrecht zu erwerben. Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie haben eine enge Verbundenheit mit der Einbürgerungsgemeinde

Sämtliche Einbürgerungsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie unter https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start.html


Einbürgerungstest

Gesuchstellende Personen haben vor der Gesucheinreichung einen Einbürgerungstest zu absolvieren. Die Kosten gehen vollumfänglich zulasten der Gesuchsteller.

Vom Einbürgerungstest befreit sind:

  • Kinder, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind.
  • Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben.
  • Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.

Sprachnachweis

Gesuchstellende Personen haben zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung einen Sprachnachweis auf dem Niveau A2 (schriftlich) und B1 (mündlich) in deutscher Sprache zu erbringen. Die Kosten gehen vollumfänglich zulasten der Gesuchsteller.

Vom Sprachtest befreit sind:

  • Personen mit deutscher Muttersprache
  • Personen, die den Besuch der obligatorischen Schulflicht an einer deutschsprachigen Schule während mindestens 5 Jahren nachweisen
  • Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, gymnasiale Maturität) oder Tertiärstufe (Fachhochschule, universitäre Hochschule) in deutscher Sprache abgeschlossen haben
  • Personen, die bereits über einen Sprachnachweis B1 mündlich und A2 schriftlich verfügen (Diplome müssen anerkannten Qualitätsstandards entsprechen)

Die Einbürgerungstests sowie die Sprachnachweise werden an folgenden Schulen durchgeführt:

Bildungszentrum Interlaken BZI
Obere Bönigstrasse 21
3800 Interlaken
Tel 033 828 11 11
www.bzi.ch/Einbürgerungkurse

Berufsbildungszentrum IDM
Schlüsselmattenweg 23
3700 Spiez
Tel 033 650 71 00
www.idm.ch/Einbuergerungskurse