Adressänderung innerhalb der Gemeinde Grindelwald
Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Grindelwald muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den untenstehenden Link eUmzugCH erledigen.

Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis, sofern sie einen Heimatschein bei uns hinterlegt haben.
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises (Kostenpflichtig). Die Adressmutation kann erst durchgeführt werden, wenn der Betrag vor Ort am Schalter beglichen wurde.
Wochenaufenthalter können sich ebenfalls über das untenstehenden Formular Adressänderung innerhalb Gemeinde ummelden.