Adressänderung innerhalb der Gemeinde Grindelwald
Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Grindelwald muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch, mittels untenstehendem Formular „Meldung Umzug innerhalb Grindelwald“ oder über den Link eUmzugCH erledigen.
Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis.
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises. (kostenpflichtig)