Adressauskunft
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per Telefon beantwortet. Adressauskünfte werden nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Auskünfte erteilen wir an private Personen oder Organisationen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG).
Für jede Auskunft wird eine Grundgebühr von CHF. 10.00 erhoben.
Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die
Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist.
Einfache Adressauskunft
- Name, Vorname/n, Geschlecht
Adresse, PLZ, Ort,
Wegzugsdatum, Wegzugsort
Erweiterte Adressauskunft
Interessennachweis erforderlich (z.Bsp. offene Rechnungen, Betreibungen etc.)
- Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort, Wegzugsdatum, Wegzugsort und Staatsangehörigkeit
Rechnung
Adressauskünfte gegen Rechnung. Die Rechnung wird jeweils zusammen mit der Adressauskunft verschickt.
Datenbekanntgabe an Private
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Gründe für Datensperren
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Schutz vor Belästigungen
- Schutz vor Neugierde
- Sicherheitsprobleme
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Online-Schalter
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