Adressauskunft
Adressauskünfte für Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen
Auskünfte erteilen wir Ihnen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG). Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt.
Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Jahrgang, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs sowie die Wegzugsadresse einer Person bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.
Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden!
Datenbekanntgabe an Private sperren
Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden? Dann können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Datensperre beantragen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
NEU: Bekanntgabe an Private trotz Sperrung:
Gestützt auf Art. 13 KDSG ist die Bekanntgabe trotz Sperre zulässig, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.