Amtliche Bewertung – Ausserordentliche Neubewertung und Mutationen

Ausserordentliche Neubewertung

Eine ausserordentliche Neubewertung in der Amtlichen Bewertung wird wegen einer baulichen Veränderung, einer Änderung der Benützungsart oder der Änderung in der Bewirtschaftung ausgelöst. Die Informationen dafür nimmt die Amtliche Bewertung aus den Steuererklärungsformularen 7, 9 und 10 oder von Baugesuchsunterlagen.

Eine bauliche Veränderung ist beispielsweise ein Neubau, Umbau, Anbau, Ausbau, Abbruch eines Gebäudes, eine grössere Renovation oder Sanierung. Renovationen von mehreren Jahren können dabei kummuliert werden.

Eine Änderung in der Benützungsart ist beispielsweise die Umnutzung einer Wohnung in Lagerräume ohne bauliche Veränderung.

Eine Änderung in der Bewirtschaftung ist beispielsweise wenn jemand neu eine Tierhaltung aufbaut oder diese auflöst. Auch nach einer Parzellierung kann ein Teil der ursprünglichen Parzelle landwirtschaftlich und ein Teil nicht landwirtschaftlich genutzt werden.

Mutationen

Mutationen in der Amtlichen Bewertung können durch neue oder angepasste Grundbucheinträge oder Veränderungen an Grundstücken entstehen. Diese Veränderung werde meistens ohne Augenschein vor Ort vorgenommen. Die Informationen erhält die Amtliche Bewertung vom Grundbuchamt, dem Amt für Gemeinden und Raumordnung oder der Amtlichen Vermessung.

Die Eintragung, Änderung oder Löschung von Rechten, Lasten und Konzessionen im Grundbuch kann einen Einfluss auf den amtlichen Wert haben. Beispielsweise wenn ein Nutzungsrecht zugunsten der benachbarten Parzelle für einen Parkplatz gelöscht wird.

Eine Veränderung an Grundstücken liegt beispielsweise bei einer Zonenplanänderung oder bei einer Erstvermessung vor. So erhöht beispielsweise eine Umzonung von Landwirtschaftsland in Bauland nicht nur den Verkaufpreis, sondern auch den amtlichen Wert der Liegenschaft. Wenn bei einer Erst- oder Neuvermessung festgestellt wird, dass die Fläche grösser ist als bis zum jetzigen Zeitpunkt in der Amtlichen Bewertung festgehalten, wird der amtliche Wert auch angepasst.

Informationsbroschüre Amtliche Bewertung