Anforderung Bewertungsunterlagen
Die allgemeine Neubewertung 2020 wurde vom Grossen Rat des Kantons Bern in der Märzsession 2017 beschlossen, weil die Verkaufswerte von Grundstücken seit der letzten allgemeinen Neubewertung vor 20 Jahren stark gestiegen sind. Damit wird versucht die steuerliche Bevorteilung von Grundeigentum gegenüber beweglichem Eigentum etwas abzudämmen. Im Kanton Bern wird ein Amtlicher Wert von 70% des Verkaufswerts im Median angestrebt.
Detaillierte Informationen zur allgemeinden Neubewertung 2020
Informationen zur allgemeinden Neubewertung 2020 des Hauseigentümerverbands Bern
Anforderung Bewertungsunterlagen
Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf dem Steuerbüro der Gemeinde, in der sich Ihr Grundstück befindet. Falls Sie das Bewertungsprotokoll einsehen möchten, können Sie dies direkt auf der Gemeindeverwaltung tun oder das untenstehende Formular ausfüllen, damit es Ihnen per Post zugestellt wird. Falls wir die Bewertungsunterlagen an einen Vertreter versenden sollen, benötigen wir zwingend eine Vollmacht.