Anmeldung für ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an.

Für den Zuzug werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Reisepass/Personalausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Abmeldebestätigung der früheren Wohnsitzgemeinde
  • Ausländerausweis/Bewilligung L, B oder C
  • Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde
  • Geburtsscheine der Kinder
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder bei unverheirateter Familie
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaatsangehörige)

Wenn Sie aus einer Schweizer Gemeinde zuziehen, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen.

eUmzug

Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.

Zuzug visumpflichtige Personen (Drittstaaten)

Gemäss Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) haben visumpflichtige Personen ein persönliches Einreisegesuch (Visumantrag für ein nationales Visum D) bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertreter im Ausland einzureichen.

Erst nach Eingang des Visumsgesuches beim Amt für Migration wird anhand des einzureichenden Gesuches sowie der notwendigen Unterlagen geprüft, ob die Voraussetzung für eine Einreise erfüllt sind.

Anmeldegebühr: CHF. 25.00 zzgl .Gebühren Migrationsdienst

Gemäss Art. 120 Ausländer und Integrationsgesetz (AIG) werden Widerhandlungen gegen das Meldewesen mit einer Anzeige inkl. Bussenverfügung bestraft. (AIG)

Weitere Informationen finden Sie hier.