Meldeverfahren – Stellenantrittsgesuch für ausländische Staatsangehörige
Schweizer Arbeitgebende müssen für alle ausländischen Erwerbstätigen, die sie für höchstens 90 Tage pro Jahr anstellen möchten, je nach Herkunftsland die Aufnahme der Arbeit beim Amt für Wirtschaft beco melden oder bewilligen lassen.
Ausländische Erwerbstätige aus den EU 25- oder EFTA-Staaten, die länger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten möchten, müssen eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde beantragen.
Schweizer Arbeitgebende, die Angehörige von EU 2-Staaten oder Drittstaaten länger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz anstellen möchten, müssen beim Amt für Wirtschaft beco eine Arbeitsbewilligung beantragen
Ausländische Arbeitskräfte einstellen
Das Gesuch um Stellenantritt ausländischer Erwerbstätigen muss vollständig ausgefüllt sein und direkt ans beco in Bern geschickt werden.
beco Berner Wirtschaft
Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel 031 633 58 10 www.vol.be.ch/auslaendische Erwerbstaetige
Downloads
www.vol.be.ch/Gesuch um auslaendische Erwerbstaetige
Asylsuchende (Ausweis N) / Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) einstellen
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt sein und direkt an den Migrationsdienst des Kantons Bern geschickt werden.
Migrationsdienst des Kantons Bern
Bereich Zuwanderung und Integration
Dienst Arbeitsmarkt und Integration
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel 031 633 53 15 www.pom.be.ch/arbeit
Downloads
www.pom.be.ch/Gesuch Ausweis N
www.pom.be.ch/Gesuch Ausweis F