Auslandaufenthalt – Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ist nur bei einer Aufenthaltsdauer von mind. 1 Jahr möglich!
Eine Abmeldung zwecks Reise, Kurzaufenthalt ist aus dem Steuerregister nicht möglich.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Dienstzweig Steuern gerne zur Verfügung.