Feuerwehrersatzabgabe

In Grindelwald sind alle Frauen und Männer, die zwischen dem 21. und 50. Altersjahr und die Schweizer sind oder eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) haben, feuerwehrdienstpflichtig.
Die Kommission Sicherheit genehmigt auf Antrag des Fachausschusses Feuerwehr den aktiven Feuerwehrdienst.
Alle feuerwehrpflichtigen Personen, welche keinen Aktivdienst leisten, schulden eine Ersatzabgabe von 8% des steuerbaren Einkommens. Die Ersatzabgabe beträgt mindestens CHF 50.00 und höchstens CHF 450.00 und wird mit der Steuerveranlagung gefordert.

Feuerwehrreglement