Feuerwerk

Link⁄Formular Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände
Verantwortlich Gemeindepolizei

In Grindelwald besteht keine Bewilligungspflicht für das Abbrennen eines Feuerwerkes im privaten Rahmen (z. B. anlässlich einer Geburtstagsfeier).

In jedem Fall sind aber die Vorgaben betreffend Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) und die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem ist die vorgängige Information über ein geplantes Feuerwerk an den Bereich Sicherheit der Gemeindeverwaltung erwünscht.