Handel mit Alkohol

Für den Handel mit alkoholischen Getränken benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts.

Für den Handel mit alkoholischen Getränken werden Bewilligungen nur erteilt an:

  • Lebensmittelgeschäfte
  • Getränkefachgeschäfte oder -produktionsbetriebe
  • Hausliefer- und Partydienste
  • Drogerien und Apotheken

Formular «Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken» (PDF, 505 KB, 2 Seiten)

Der Grosshandel mit Spirituosen erfordert eine Bewilligung der eidgenössischen Alkoholverwaltung. Wenn Sie ausschliesslich Wein verkaufen, genügt eine Meldung an die Schweizer Weinhandelskontrolle. Keine Meldung (und keine kantonale Bewilligung) ist erforderlich, wenn sie keinen Wein ein- oder ausführen und weniger als 1000 hl Wein in Flaschen verkaufen.

Der Bund (EZV) zum Handel mit Alkohol

Die Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle zum Handel mit Wein