Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer wird für diejenigen natürlichen und juristischen Personen erhoben, welche am Ende des Kalenderjahres als Eigentümerin und Eigentümer oder als Nutzniesserin und Nutzniesser im Grundbuch eingetragen sind. Sie wird durch die Gemeinde erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. Die Gemeinde kann somit selber bestimmen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben will. Der Satz der Liegenschaftssteuer wird zusammen mit dem Budget an der Gemeindeversammlung beschlossen.