Lohnausweis einreichen

Die Arbeitgeber werden dazu angehalten, die Lohnausweise für ihre Mitarbeitenden bis Ende Januar des Folgejahres bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen. Am einfachsten geht dies elektronisch mit dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) oder mit dem kostenlosen Programm eLohnausweis SSK.

Merkblätter und detaillierte Informationen