Mietamt

Schlichtungsbehörden

Die Schlichtungsbehörde ist die erste Instanz bei mietrechtlichen Streitigkeiten. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle grundsätzlich kostenlos. Sie hat bei Wohnungs- und Geschäftsmieten die Parteien mietrechtlich zu beraten und Einigungsverhandlungen durchzuführen. Sofern unter den Parteien keine Einigung erzielt werden kann, fällt die Schlichtungsbehörde definitive Entscheide bei Verfahren bezüglich Herausgabe hinterlegter Mietzinse, Anfechtung einer Kündigung sowie Erstreckung eines Mietverhältnisses. In allen übrigen Angelegenheiten wird lediglich versucht eine gütliche Einigung zu erzielen.

Die INCASA Immobilien AG in Interlaken hat nebst der Schlichtungsbehörde zusätzlich eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle in allen Mietangelegenheiten für Mieter oder Vermieter aus der Region geschaffen. Sie arbeitet in diesem Bereich mit einem Rechtsanwalt und ehemaligem Mietamtpräsidenten zusammen. Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Adresse wenden:

INCASA Immobilien AG
Centralstrasse 15
3800 Interlaken
Telefon: 033 823 17 77
E-Mail: info@incasa.ch
Homepage: www.incasa.ch 

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Kontaktdaten der für Ihren Bezirk zuständigen Schlichtungsbehörde, resp. des Mietamtes (Quelle: Mietrechtspraxis) Angaben, die für den gesamten Kanton Bern Gültigkeit haben:

Es bestehen keine spezialisierten Mietgerichte

  • Verfahren vor Zivilgericht ist kostenpflichtig
  • Keine Formularpflicht zur Anzeige des Anfangsmietzinses
  • Die anwaltschaftliche Vertretung vor Schlichtungsbehörde ist zulässig (Dekret vom 16. März 1995).


Für die Gemeinde Grindelwald ist nachfolgende Schlichtungsbehörde zuständig:

Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11b
3600 Thun

Telefon: 031 635 58 00
Telefax: 031 634 50 74

E-Mail: schlichtungsbehoerde.thun@justice.be.ch 
Homepage: http://www.justice.be.ch/justice/de/index/justiz/organisation/obergericht/ueber_uns/schlichtungsbehoerden/berner-oberland.html
Formulare: http://www.justice.be.ch/justice/de/index/zivilverfahren/zivilverfahren/formulare_merkblaetter.html