Dienstleistungen

15. Oktober 2020

Kontrolle des ruhenden Verkehrs

Verantwortlich Bereich Sicherheit/Verkehr Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist der Gemeinde übertragen. Die Kontrolle der Parkplätze erfolgt gemäss Ordnungsbussenverfahren und Strassenverkehrsgesetz (SVG).

Spitex

Link⁄Formular Weitere Informationen zur SpitexVerantwortlich Spitex Grindelwald Der Spitex-Verein Grindelwald ist eine gemeinnützige Organisation der Gemeinden Grindelwald und Lütschental, die Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause bietet. KONTAKT Spitex-Verein Grindelwald Stützpunkt Spillstattstrasse 52 3818 Grindelwald Tel. 033 853 15 53 Fax 033 853 07 68 E-Mail: info@spitexgrindelwald.ch

Hilflosenentschädigung

Link⁄Formular HilflosenentschädigungVerantwortlich AHV-Zweigstelle Die AHV-Zweigstelle hilft Ihnen beim Ausfüllen der Gesuche um Ausrichtung von Hilflosenentschädigungen.

Schulzahnpflege

Die jährliche Untersuchung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch und unentgeltlich.

Kinder- und Erwachsenenschutz KESB

Link⁄Formular Informationen zum KindesschutzVerantwortlich Sozialdienst Interlaken Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kinder- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kinder- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Nach einer Gefährdungsmeldung beauftragt die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB den Sozialdienst mit der Abklärung […]

Gesuch um Ausrichtung von Familienzulagen

NLink⁄Formular Informationen betreffend FamilienzulagenVerantwortlich AHV-Zweigstelle Familienzulagen sind Sozialleistungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Sie umfassen : Kinderzulagen; Zulagen für die berufliche Ausbildung. Gesuch um Ausrichtung von Familienzulagen

Steuern – Zahlungserleichterungen

Link⁄Formular Informationen zur GesuchseinreichungVerantwortlich Steuerverwaltung Kanton Bern Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich, in der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung oder nach einer Entscheidrechnung (z.B. Einspracheentscheid). Mit […]

Steuererlass

Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist an die zuständige Inkassostelle zu stellen. Unter folgendem Link werden diverse Themen aufgegriffen: https://www.sv.fin.be.ch/de/start.html

Steuererklärung – Fristerstreckung

Link⁄Formular Fristerstreckung beantragenVerantwortlich Steuerverwaltung Kanton Bern Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen und bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen.