Steuererlass

Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist an die zuständige Inkassostelle zu stellen.

Unter folgendem Link werden diverse Themen aufgegriffen: https://www.sv.fin.be.ch/de/start.html