18. Dezember 2019
Fundbüro
Der Bereich Sicherheit führt das Fundbüro für die Gemeinde Grindelwald. Wir bitten Sie gefundene Gegenstände und Bargeld am Schalter der Einwohnerkontrolle abzugeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei. Gemäss Art. 721 ZGB werden aufgefundene Gegenstände mindestens ein Jahr aufbewahrt. Die Praxis der Gemeinde Grindelwald ist, dass die Aufbewahrung für zwei Jahre gilt. […]