Schiesspflicht

Link⁄Formular Schiesspflicht
Verantwortlich Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern

Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.

Keine Einträge vorhanden