Steuererklärung

Steuererklärung ausfüllen

Am einfachsten ist es, wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen. Sie brauchen keine Formulare und werden Schritt für Schritt durch das Programm geführt. Zudem sind alle Ihre persönlichen Angaben und die Daten des Vorjahres bereits erfasst. Via BE-Login können Sie sogar alle geforderten Beilagen hochladen und die Steuererklärung online einreichen.

Steuererklärung ausfüllen

Informationen wie ausfüllen

Falls Sie Zusatzinformationen zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können Sie dies in der Wegleitung nachlesen. Falls diese Informationen nicht klar sind, können Sie sich auch telefonisch bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern (+41 31 633 60 01) melden.

Aktuelle Wegleitung

Wann und warum Steuererklärung ausfüllen

Wenn Sie die Steuererklärung frühzeitig auszufüllen und einzureichen, hat dies für alle Beteiligten nur Vorteile. Je früher Sie die Steuererklärung einreichen, desto früher können Sie Ihre Ausgaben planen, weil neben der Steuerveranlagung des Vorjahres auch die Ratenrechnungen des laufenden Jahres von Ihren Angaben abhängen. Falls Sie es verpassen die Steuererklärung einzureichen, müssen Sie mit unnötigen Mehrausgaben aufgrund einer Ermessensveranlagung rechnen. Wenn Sie dies durch eine fristgerechte Einreichung der Steuererklärung verhindern, erleichtern Sie auch unsere Arbeit. Besten Dank.

Steuererklärung einreichen

Beim Einreichen der Steuererklärung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

Bitte heften Sie die Formulare nicht zusammen.

Jedes Formular ist persönlich angedruckt und enthält einen entsprechenden Strichcode. Deshalb dürfen keine kopierten Formulare von anderen Steuerpflichtigen oder aus vergangenen Steuerjahren verwendet werden. Falls Formulare fehlen oder verloren gegangen sind, können diese mit dem Bestellschein in der Wegleitung direkt bei der Kreisverwaltung Oberland in Thun oder am Schalter des Steuerbüros angefordert werden.

Die Formulare 1-5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen und einzureichen. Wenn keine Wertschriften oder Guthaben (Lohn- und Sparkonten usw.) vorhanden sind, reichen Sie das Formular 3 trotzdem mit der Bemerkung keine unterschrieben ein.

Folgende Formulare sind zu datieren und zu unterzeichnen: Formular 1 (Fragebogen) und Formular 3 (Wertschriftenverzeichnis)
Wenn Sie die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllen ist die Freigabequittung zu datieren und zu unterzeichnen.

Es sind nur die in den Formularen sowie in den Wegleitungen bzw. auf der Belegliste ausdrücklich verlangten Belege resp. Bescheinigungen einzureichen. Falls die Veranlagungsbehörde weitere Unterlagen benötigt, werden diese eingefordert.

Die Steuererklärung ist beim Steuerbüro Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen.