Vaterschaftsabklärungen, Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge

Link⁄Formular Weitere Informationen zur elterlichen Sorge
Verantwortlich Sozialdienst Interlaken

Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge

Unverheiratete Eltern können erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Erklärung kann entweder gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater gegenüber dem Zivilstandsamt oder später gegenüber der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) des Kindes abgegeben werden. Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung beim Sozialdienst beraten lassen.


Vaterschaftsabklärungen – Unterhaltsregelungen
Im Weiteren ist der Sozialdienst im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auch zuständig für Vaterschaftsabklärungen und Ausarbeitung von Unterhalts- und minimalen Besuchsrechtsregelungen.

Die Eltern können sich bezüglich Vaterschaftsabklärungen und Unterhaltsvereinbarungen jederzeit auch direkt beim Sozialdienst beraten lassen.