Wohnsitzbestätigung / Wohnsitzbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch bestellen oder unseren Online-Schalter nutzen.
Kosten: CHF 20.00 (pro Person ist ein separates Formular auszufüllen)
Hinweise zu speziellen Wohnsitzbescheinigungen
Hauptwohnsitzbescheinigung für die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer
Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung von den ersten CHF 800‘000.00 der Gegenleistung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Diese Nutzung muss ununterbrochen zwei Jahre dauern. Nach Ablauf dieser Frist muss dem Grundbuchamt eine Hauptwohnsitzbescheinigung eingereicht werden.
Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren betroffenen Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbescheinigung notwendig. Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf dem fraglichen Grundstück ihren Hauptwohnsitz hatte. Früher eingereichte Nachweise können vom Grundbuchamt nicht entgegengenommen werden. Wir bitten Sie deshalb die Hauptwohnsitzbescheinigungen erst zu beantragen, wenn Sie bereits seit zwei Jahren im Wohneigentum angemeldet sind.
Wohnsitzbestätigung SBB
Für die Wohnsitzbestätigung welche zum Kauf eines GA Familia und GA Duo Partner berechtigt, müssen Sie das Formular der SBB ausfüllen und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post zu oder melden Sie sich damit am Schalter der Einwohnerkontrolle.