Öffentliche Planauflage Langlaufloipe Lütschine
Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft, nachträgliche öffentliche Planauflage nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Akten der Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft zur nachträglichen öffentlichen Auflage, nach der 1. öffentlichen Auflage und Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung. Geringfügig geändert wurden seit der ersten Auflage die Überbauungsvorschriften vom 24. Juni 2025.
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. Juli bis 18. August 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website (siehe oben) verfügbar.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen die nachträgliche Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 14. Juli 2025