Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau (SDRJ)

Der Gemeindeverband besteht aktuell aus den 23 Gemeinden des ehemaligen Amtsbezirks Interlaken. Er wurde im Jahr 2005 gegründet.

Aufgaben des Gemeindeverbandes

  • Der Verband bezweckt die Führung des Sozialdienstes für alle ihm angeschlossenen Gemeinden.
  • Der Verband übernimmt für die Verbandsgemeinden, die gemäss Sozialgesetzgebung vorgesehenen Aufgaben:
    a) der Sozialbehörde
    b) des Sozialdienstes.
  • Bezüglich Sozialbehörde beschränkt sich die Aufgabe des Verbandes auf die individuelle Sozialhilfe nach Art. 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG).
  • Der Verband führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland-Ost die Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz, inkl. die Abklärungen und die freiwilligen Einkommensverwaltungen, die ihm die KESB übertragen.