Krankenkassen Prämienverbilligungen

Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben Anrecht auf einen Beitrag von Bund und Kanton an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung.

Alle Berechtigten, welche aufgrund der vorhandenen Steuerdaten ein Anrecht haben, werden vom Kanton direkt ermittelt und erhalten eine Prämienverbilligungsverfügung zugestellt.

Alle übrigen Personen und Quellenbesteuerte, die einen Anspruch geltend machen wollen, können sich bei der Durchführungsstelle erkundigen oder die Gesuchsunterlagen direkt im Internet herunterladen.

Formular und Informationen zu Prämienverbilligungen