Lotto / Lotterie – Bewilligung beantragen

Seit 01.01.2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft, darunter fallen auch Lottos und Tombolas. Letztere sind aufgrund der eidgenössischen Geldspielgesetzgebung (Bundesgesetz über Geldspiele (BGS; SR 935.51 sowie Bundesverordnung über Geldspiele VGS; SR 935.511) neu meldepflichtig.

Veranstalter haben sich mittels elektronischen Formular online bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zu melden.

Informationen zu der Bewilligungspflicht erhalten Sie auf der Website der Sicherheitsdirektion.