8. Mai 2024
Feuerwehrersatzabgabe
In Grindelwald sind alle Frauen und Männer, die zwischen dem 21. und 50. Altersjahr und die Schweizer sind oder eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) haben, feuerwehrdienstpflichtig. Die Kommission Sicherheit genehmigt auf Antrag des Fachausschusses Feuerwehr den aktiven Feuerwehrdienst. Alle feuerwehrpflichtigen Personen, welche keinen Aktivdienst leisten, schulden eine Ersatzabgabe von 8% des steuerbaren Einkommens. Die Ersatzabgabe beträgt mindestens […]