Adressauskünfte für Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen Auskünfte erteilen wir Ihnen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG). Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Jahrgang, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs sowie die Wegzugsadresse einer Person bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Für Listenauskünfte muss zwingend ein […]