Umtausch ausländischer Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis. Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.
Die aktuellen Gesuchsunterlagen, den genauen Ablauf und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern.
Das ausgefüllte Gesuch und die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie den Einwohnerdiensten Grindelwald oder bei einem Kantonspolizeiposten abgeben.
Links
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schermenweg 5
3001 Bern
Telefon 031 635 80 80
E-Mail E-Mail