Verkaufsstände / Informationsstände / Sammeln von Unterschriften

Für einen Verkaufs- oder Informationsstand ist keine Bewilligung notwendig (ausgenommen wenn Speisen und Getränke verkauft werden).  Das Einverständnis des Grundeigentümers muss aber in jedem Fall vorgängig eingeholt werden.


Fussgänger und Verkehr dürfen nicht behindert sowie Zugänge nicht versperrt werden. Sollten Drucksachen verteilt werden, ist darauf zu achten, dass es zu keiner Verunreinigung des öffentlichen Grundes führt.