Öffentliche Mitwirkungsauflage, Planung «Ersatz Firstbahn»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit untenstehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First», bestehend aus:

C) Erlass der Überbauungsordnung «Furenmatte», bestehend aus:

D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Furenmatte», bestehend aus:

Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt vom 19. Juni bis 28. Juli 2025 bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald verfügbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 16. Juni 2025

Der Gemeinderat