Öffentliche Mitwirkungsauflage, Planung «Ersatz Firstbahn»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit untenstehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First», bestehend aus:
B) Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First», bestehend aus:
C) Erlass der Überbauungsordnung «Furenmatte», bestehend aus:
D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Furenmatte», bestehend aus:
Weitere Unterlagen:
Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf dieser Seite (oben) verfügbar. Die Auflagefrist wird bis 18. August 2025 verlängert.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Es gibt Fragestunden zur laufenden Mitwirkung Erneuerung Firstbahn:
Haben Sie Fragen rund um die Erneuerung und die laufende Mitwirkungsphase? An folgenden Daten stehen Verantwortliche zur Verfügung, dies am Standort des ehemaligen Intersport Rent Network, Grundstrasse 31:
Samstag, 5. Juli 2025, 9 – 10 Uhr
Samstag, 12. Juli 2025, 9 – 10 Uhr
Freitag, 18. Juli 2025, 19 – 20 Uhr
Mittwoch, 23. Juli 2025, 19 – 20 Uhr
Grindelwald, 4. Juli 2025
Der Gemeinderat